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News

Das Landgericht Koblenz hat einer Kundin wegen einer fehlerhaften Haarglättung ein Schmerzensgeld von 2.500 € gegen ihre Friseurin zugesprochen. Das Gericht konstatierte eine erhebliche seelische Beeinträchtigung durch die Schädigung der Haare. Der geltend gemachte Pflegeschaden ist nach dem Gericht jedoch nicht erstattungsfähig. Auch der Feststellungsantrag zu Folgeschäden wurde abgelehnt.

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Die Unterbringung wegen Überbuchung in einem anderen Hotel stellt einen Reisemangel dar, da Reisende gezielt ein bestimmtes Hotel auswählen und nicht irgendeine Hotelkategorie an einem bestimmten Ort buchen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Ansprüche, die über eine Minderung für den ersten Reisetag von 50 % und für den zweiten von 75 % hinausgingen, lehnte das Gericht ab.

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Das OLG Nürnberg hat die Berufung eines Nachbarn einer katholischen Pfarrkirche gegen das klageabweisende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Der Anwohner hatte sich am Uhrschlag des Kirchengeläuts zu jeder Viertelstunde gestört. Die Geräuschmessungen eines Sachverständigen vor Ort hatten aber ergeben, dass das beanstandete Glockengeläut die maßgeblichen Lärmschutzwerte einhält.

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Das LSG Baden-Württemberg hat grundsätzliche Kriterien für die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall aufgestellt. Für den Nachweis eines Arbeitsunfalls ist demnach unabdingbare Voraussetzung, dass die „Indexperson“, bei der sich der Versicherte während einer beruflichen Tätigkeit angesteckt haben kann, nachweislich vor dem Betroffenen mit dem Virus infiziert gewesen ist.

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